· Fachbeitrag · Online-Abrechnung
Keine Angst vor der papierlosen Abrechnung:Chancen erkennen - Möglichkeiten nutzen
von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld
| Die konservierend-chirurgische Abrechnung hat es mit einigen Zwischenstationen und Ausnahmen schon fast zur papierlosen Abrechnung geschafft. Die Zahnersatz-Abrechnung erfolgt schon noch auf Papier, aber die zahnärztliche Software erzeugt eine Datei, die per Diskette, CD, USB-Stick oder per Datenübertragung der zuständigen KZV übermittelt werden kann. Ab dem 1. Januar 2012 ist die papierlose Online-Abrechnung für die Zahnarztpraxis verpflichtend. Welche Konsequenzen hat diese gesetzliche Verpflichtung? |
Die rechtliche Grundlage dieser Veränderung
Der Gesetzgeber hat bereits 2004 mit dem § 295 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) verpflichtet, papierlos gegenüber den Krankenkassen abzurechnen. § 295 Abs. 4 SGB V regelt, dass die Zahnärzte gegenüber ihrer KZV ebenso papierlos abrechnen müssen. Das gilt für sämtliche Leistungsbereiche - also für konservierend-chirurgische Leistungen ebenso wie für Leistungen in den Bereichen Parodontal-Erkrankungen, Kieferorthopädie, Kieferbruch und Zahnersatz. Mit dem Datenträgeraustausch-Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vom 1. Juli 2010 wurde dieses Gesetz umgesetzt. Die gesetzlichen Vorgaben und die darauf beruhenden vertraglichen Lösungen ermöglichen neue Wege hin zu einer Zukunft ohne Medienbrüche, die sich Zahnärzte, Laboratorien und KZVen im Abrechnungsgeschehen zunutze machen können.
Was heißt denn nun papierlos?
Grundsätzlich werden weder mehr noch andere Daten als bisher übermittelt. Die Belegabrechnung entfällt vollständig. Die komplette Abrechnung wird der zuständigen KZV nur noch online als Datei übermittelt. Natürlich werden zur Genehmigung durch die Krankenkassen weiterhin Heil- und Kostenpläne in allen Bereichen eingereicht. Diese müssen nach wie vor von den Patienten unterschrieben werden - ebenso wie private Vereinbarungen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig