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07.06.2017 · Fachbeitrag · Praxisorganisation

Neuer Vordruck für zahnärztliche Verordnungen ab 01.07.2017

| Am 01.07.2017 tritt die neue „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ (HeilM-RL ZÄ) in Kraft. Damit werden erstmals Heilmittelverordnungen von Vertrags-Zahnärzten in einer eigenen Richtlinie geregelt. Die Verordnung von Heilmitteln soll auf dem jüngst zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“ erfolgen. |