07.06.2017 · Fachbeitrag · Praxisorganisation
Neuer Vordruck für zahnärztliche Verordnungen ab 01.07.2017
| Am 01.07.2017 tritt die neue „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ (HeilM-RL ZÄ) in Kraft. Damit werden erstmals Heilmittelverordnungen von Vertrags-Zahnärzten in einer eigenen Richtlinie geregelt. Die Verordnung von Heilmitteln soll auf dem jüngst zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“ erfolgen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig