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Neue Analogliste der Bundeszahnärztekammer
| Ende Oktober hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) einen neuen Katalog selbstständiger zahnärztlicher Leistungen, die gemäß § 6 Abs. 1 der GOZ analog zu berechnen sind, veröffentlicht. Die neue Analogliste umfasst 15 Seiten. Darin aufgelistet sind Leistungen aus den Abschnitten A bis K der GOZ. Die Liste ist nicht abschließend. |
In dieser Analogliste gibt die BZÄK keine Empfehlungen für den Ansatz von bestimmten Analogpositionen. Nach ihrer Auffassung würde dadurch der Gestaltungsspielraum des Zahnarztes behindert. Der Zahnarzt soll eigenverantwortlich festlegen, welche Gebührennummer der GOZ der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand der nicht in der Gebührenordnung abgebildeten Leistung am ehesten entspricht.
Weiterführender Hinweis
Quelle: ID 37108490