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· Fachbeitrag · Privatliquidation

Wie ist das Erneuern eines Primärteils abzurechnen?

| FRAGE: „Wie rechne ich die Wiederherstellung einer Teleskopprothese unter Erneuerung einer Primärkrone bei einem Privatpatienten ab?“ |

 

Antwort: Die Erneuerung eines Primärteils dürfen Sie analog entsprechend § 6 Abs.1 GOZ berechnen, da die Leistung weder in der GOZ noch in dem für Zahnärzte zugänglichen Teil der GOÄ abgebildet ist. Sie wählen eine Position, die dem Aufwand zur Herstellung der neuen Primärkrone entspricht. Daneben kommen im Rahmen der Wiederherstellungsmaßnahmen z. B. noch folgende Leistungen infrage:

 

  • Nr. 0030 GOZ für den Heil- und Kostenplan