04.03.2011 | Abrechnungsprobleme lösen
Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 1
Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser und den folgenden Ausgaben stellen wir Ihnen jeweils eine Auswahl mitsamt der Antworten vor.
Abrechnungszeitraum für die Bema-Nr. Ä1
Frage: „Darf ich die Ä1 auch innerhalb der 18-Tage-Frist abrechnen?“
Antwort: Als alleinige Leistung können Sie die Ä1 immer abrechnen. Wenn sich ein anderer Befund als in der vorangegangenen 01 oder Ä1 ergibt, dürfen Sie die Ä1 auch innerhalb der 18 Tage abrechnen.
Beispiel
Am 20. Dezember 2010 erfolgt die 01 - Befund 17 c. Am 3. Januar 2011 hat der Patient Schmerzen am Zahn 38 und dieser wird extrahiert. Dieser neue Befund erlaubt die Abrechnung der Ä1. Wäre der Zahn 38 in der 01 vom 20. Dezember als „c“ oder „z“ befundet worden, dann wäre die Abrechnung der Ä1 innerhalb der nächsten 18 Tage bei Quartalswechsel nicht möglich. |
Zuzahlungsvereinbarungen
Frage: „Können wir für eine Vektorbehandlung eine Zuzahlung mit dem Patienten vereinbaren?“
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