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05.11.2009 | Ausbildung, Teil 3

„Einstiegsqualifizierung für Jugendliche“ - Lernen Sie Ihre Auszubildende kennen

In weiten Teilen Deutschlands scheint der Ausbildungsmarkt unbeeindruckt von der Krise, vielfach werden sogar mehr Ausbildungsstellen angemeldet als im Vorjahr. Dabei können einerseits nicht alle Ausbildungsplätze besetzt werden, andererseits gibt es eine große Anzahl junger Leute, die noch auf der Suche sind oder sich noch nicht für einen bestimmten Beruf entscheiden konnten. Ein unzureichender Bildungsstand gepaart mit schlechten Schulnoten und ein schwieriges soziales Umfeld können den Einstieg in die Berufsausbildung erheblich erschweren.  

Die EQJ - ein Qualifizierungsprogramm

Um jungen Leuten den Weg ins Berufsleben zu erleichtern, hat der Gesetzgeber die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) - zunächst als Sonderprogramm befristet von 2004 bis 2007, dann verlängert bis 2010 - im Sozialgesetzbuch III verankert. Dabei handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, sondern um ein auf sechs bis zwölf Monate ausgelegtes Praktikum, das Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln soll. Die EQJ dient als Vorbereitung zur Berufsausbildung. Sie ist kein Instrument, um freie Ausbildungsplätze zu besetzen, vielmehr sollen zusätzliche Plätze geschaffen werden.  

 

Die Förderung richtet sich vor allem an Ausbildungssuchende, die erst zur Ausbildungsreife geführt werden sollen. Sie kann nur gewährt werden, wenn der Arbeitgeber im Anschluss an dieses Praktikum einen Ausbildungsplatz zu Verfügung stellt. Sollte sich die Bewerberin während der Dauer als völlig ungeeignet darstellen, besteht allerdings kein Zwang zum Abschluss des Lehrvertrages.  

Die Voraussetzungen

Für eine EQJ müssen verschiedene Anforderungen beachtet werden. Die Anwärterin muss bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) als „ausbildungsplatzsuchend“ gemeldet sein. Der Zahnarzt muss nach der arbeitsmedizinischen Untersuchung mit der Praktikantin einen Vertrag zur EQJ abschließen - bei Minderjährigen mit den Erziehungsberechtigten. Der Vertrag ist bei der zuständigen Zahnärztekammer erhältlich und wird nach dem Abschluss auch dort registriert. Anschließend ist der Antrag auf Förderung bei der BA zu stellen. Die empfohlene Höhe der Vergütung sollte unterhalb der Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahres liegen. Eine Bewilligung vorausgesetzt, erstattet die BA eine Vergütung von derzeit 212 Euro pro Monat und einen pauschalen Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der für die Dauer des Förderzeitraums konstant bleibt.