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03.09.2010 | Betriebliche Altersvorsorge

Attraktive Altersvorsorge für das Praxispersonal: Welche Möglichkeiten gibt es?

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) sind in ihrer Altersvorsorge gefährdet - zum einen wegen ihres vergleichsweise geringen Einkommens, zum anderen auch deshalb, weil sie meist zur jüngeren Generation gehören und damit zu der Gruppe, die von den Einschnitten in der gesetzlichen Rentenversicherung am stärksten betroffen ist. Allein mit der gesetzlichen Rente wird eine ZFA heute kaum mehr über die Runden kommen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung für ZFA vor.  

Geltungsbereich des Tarifvertrags

Mit dem „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung“ - erstmalig abgeschlossen mit Wirkung zum 1. Juli 2007 - bieten sich neue Möglichkeiten der Altersvorsorge für ZFA. Denn hier wurde zum ersten Mal eine rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente beschlossen - eine richtungsweisende Lösung, die für ZFA wie Arbeitgeber gleichermaßen interessant ist.  

 

Der Tarifvertrag wurde zwischen der AAZ (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen) und dem Verband medizinischer Fachberufe abgeschlossen und gilt für die Kammerbezirke Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe. Er betrifft auch Auszubildende. Für Medizinische oder Tiermedizinische Fachangestellte hingegen gibt es jeweils eigene Verträge. Der Tarifvertrag ist für alle Praxisinhaber relevant, die ihm angeschlossen sind oder sich an ihn angelehnt haben. Selbstverständlich können aber auch für Arbeitsverhältnisse, für die der Tarifvertrag nicht gilt, freiwillig Verträge zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen werden.  

Sparen mit Sonderzahlungen

Schon seit vielen Jahren hat die ZFA in der Regel Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Die vollzeitbeschäftigte ZFA erhält monatlich 30 Euro, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt und die einem ersten kleinen Vermögensaufbau dienen, zum Beispiel in Form eines Bausparvertrages. Teilzeitbeschäftigte erhalten die VL anteilig nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. Auszubildende erhalten ab dem zweiten Ausbildungsjahr 30 Euro monatlich.