01.04.2006 | Fortbildung
Die Praxismanagerin – ein Begriff, viele Fortbildungsvarianten
Wer möchte das nicht – eine Fortbildung absolvieren, die mit dem Titel „Managerin“ abschließt? Zunächst ist wichtig zu wissen: „Praxismanagerin“ ist kein geschützter Begriff. „Management“ kommt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie „handhaben“, „leiten“. Zwei Bereiche sind zu unterscheiden: personenorientiertes bzw. leitendes und handlungsorientiertes bzw. ausführendes Praxismanagement.
Personenorientiertes, leitendes Praxismanagement
Das personenorientierte, leitende Praxismanagement umfasst die Gruppe der Personen, die Träger der Management-Handlungen sind. Sie sind durch Gesetz oder Auftrag mit den Rechten, Pflichten und der Verantwortung zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausgestattet.
Bei einer Praxismanagerin für die Zahnarztpraxis könnte dies zum Beispiel bedeuten, dass eine leitende Praxismanagerin mit dem Praxisinhaber Gegenmaßnahmen plant, wenn der Praxisumsatz zurückgeht. Dazu könnten dann die Erweiterung des Leistungsangebots der Praxis (beispielsweise die Ausweitung des Prophylaxe-Angebots), die Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen (das Einrichten eines separaten Prophylaxeraumes und die Einstellung des Fachpersonals) und nicht zuletzt die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Umsetzung sowie natürlich das Controlling gehören.
Handlungsorientiertes, ausführendes Praxismanagement
Unter handlungsorientiertem Praxismanagement ist die Gesamtheit der Handlungen zu verstehen, die auf die bestmögliche Erreichung der Ziele einer Praxis, der Mitarbeiter sowie der Patienten hinwirkt. Dazu gehören die Optimierung von Praxisabläufen, des Abrechnungswesens, das Praxismarketing und die Mitarbeiterführung.
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