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04.02.2009 | Fortbildung

Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es im Verwaltungsbereich der Zahnarztpraxis?

Bei den Fortbildungen unterscheidet man zwischen den so genannten „Anpassungsfortbildungen“ - die einer beruflichen Weiterbildung oder Wiedereingliederung dienen - und den „Aufstiegsfortbildungen“. Der Unterschied liegt in der Dauer und Intensität sowie darin, dass bei den Aufstiegsfortbildungen nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme der Aufgaben- und Verantwortungsbereich vergrößert wird. Der Anspruch in der Tarifgruppe verändert sich, zudem ändert sich die Berufsbezeichnung.  

 

In der Regel setzt die Aufstiegsfortbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung nebst Berufserfahrung voraus. Sie ist häufig durch Regelungen der Länder (zum Beispiel Fachschulen), des Bundes oder der Kammern (zum Beispiel Meisterprüfung) festgelegt. Am Ende der Fortbildung erfolgt die Abschlussprüfung vor der Kammer. Aufstiegsfortbildungen im Verwaltungsbereich sind die Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV), die Assistentin für das zahnärztliche Praxismanagement (AZP) und die Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen. Die Kurse werden zum Teil berufsbegleitend, als Fernlehrgang und als Kompaktkurs angeboten.  

 

Zahnmedizinische Verwaltungsassistent/in (ZMV)

Die ZMV ist für den administrativen Bereich der Praxis zuständig. Sie eignet sich während der Fortbildung Wissen in Abrechnungswesen, Praxisorganisation und Praxismanagement, Rechts- und Wirtschaftskunde, Datenverarbeitung, Kommunikation/Rhetorik sowie im Ausbildungswesen und in der Pädagogik an. Nach dieser Aufstiegsfortbildung werden Praxisinhaber durch sachkundiges, über das Zahnmedizinische hinausgehendes Wissen der ZMV entlastet (Kursdauer zwischen 320 und 560 Stunden). Die Gebühren schwanken zwischen 1.500 und 4.500 Euro und sollten erfragt werden. Allerdings lernt man - leider - auch nicht überall gleich viel.