03.02.2011 | Implantologische Assistenz, Teil 4
Aufbereiten von Instrumenten, Verpacken, Lagerfristen von Sterilgut: So ist es richtig!
Im letzten Teil der Serie widmen wir uns dem richtigen Aufbereiten der Instrumente, dem Verpacken, den Lagerfristen von Sterilgut und befassen uns abschließend mit dem Medizinproduktegesetz (MPG). Kontaminierte Instrumente bedeuten höchste Infektionsgefahr für das Praxisteam und die Patienten. Absolute Sicherheit ist geboten. Dieser Beitrag ist insbesondere für Azubis interessant, die mit dem hier vermittelten Wissen den Grundstein für eine erfolgreiche Prüfung legen können.
Wer darf aufbereiten?
Das Ziel von Hygiene und steriler Aufbereitung ist so simpel wie eindeutig: Krankheiten vorbeugen, Infektionen verhüten, Übertragungswege erkennen und allen Möglichkeiten einer Übertragung entgegenwirken. Nur ist es oft leichter gesagt als getan, denn mit dem bloßen Auge lässt sich nicht erkennen, ob ein Instrument mit Keimen belastet ist oder nicht. In früheren Jahren haben sich viele Praxen zur Instrumentenaufbereitung ungelernte Hilfskräfte gesucht. Heute muss dies durch geschultes Personal erledigt werden. Das Risiko eines falschen Umgangs wurde erkannt.
Der Weg zur Aufbereitung der Instrumente
Für eine sichere Aufbereitung werden die Instrumente und Medizinprodukte zunächst in drei Klassen unterteilt:
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