01.01.2005 | Laborabrechnung
Kontrollieren Sie den Laborauftrag und die Laborrechnung!
Nicht erst durch die Einführung der Festzuschüsse gibt es bei gleichem Befund die unterschiedlichsten Behandlungsalternativen. Das Labor erstellt eine Laborrechnung, auf der sowohl die Regelleistungen nach BEL als auch die gleich- und andersartigen Laborleistungen nach BEB aufgeführt sind. So ist nicht nur eine rechnerische, sondern auch eine sachliche Prüfung der Laborpositionen vorzunehmen.
Was beim Laborauftrag zu beachten ist
Die Laborrechnung muss mit der Konformitätserklärung bei Rechnungslegung an den Patienten weitergegeben werden. Dies gilt ebenso für das gewerbliche wie für das praxiseigene Labor. Der Herstellungsort bzw. das Herstellungsland muss auf dem Heil- und Kostenplan angegeben werden. Bei der Auftragserteilung ist dem Labor mitzuteilen, ob es sich um Regelleistungen, gleich- oder andersartige Leistungen handelt, damit die entsprechende Laborpreisliste korrekt angewendet werden kann. Bewährt hat sich die Kopie des Planungsschemas Ihres Heil- und Kostenplans – so kann das Labor schnell und korrekt den Abgleich mit Ihrem Auftrag vornehmen.
Laborlaufzettel für technische Arbeiten in der Praxis
Bei Zwischenanproben sollten neue Anweisungen bzw. Änderungswünsche am besten immer gut sichtbar auf dem Originalauftragszettel vorgenommen werden. Wird von Laborseite aus ein Termin geändert, dann sollte dies direkt dem Patienten mitgeteilt und ein neuer Termin vereinbart werden. Auch für zahntechnische Leistungen, die im praxiseigenen Labor anfallen, empfiehlt sich ein „Laborlaufzettel“. Hier trägt jeder ein, welche technischen Arbeiten (Löffel, Modelle, usw.) in der Praxis angefertigt wurden. Beschäftigt die Praxis gar einen eigenen Techniker, ist ein Laborzettel unerlässlich.
Dokumentation sichert vollständige Abrechnung
Die Dokumentation in der Karteikarte muss ebenfalls technische Leistungen enthalten. Wurde ein Provisorium wiederhergestellt oder neu angefertigt? Wieviel und welches Material wurde verwendet? So wird sichergestellt, dass bei der Abrechnung keine wichtigen Details vergessen werden und die Praxis Honorarverluste hinnehmen muss.
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