02.01.2009 | Leserforum
Praxishygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten: Fragen und Antworten
Vor allem zur Einhaltung der Hygienevorschriften in der Zahnarztpraxis erhalten wir immer wieder Fragen. Eine Auswahl dieser Fragen haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt.
Muss der Indikatorstreifen aufbewahrt werden?
Frage: „Bei der letzten Wartung des Sterilisators sagte uns der Techniker, dass der Indikatorstreifen nicht aufbewahrt werden muss. Wir haben jedoch auch gehört, dass der Erfolg eines jeden Sterilisationsprozesses dokumentiert und der Indikatorstreifen aufbewahrt werden muss. Was ist nun richtig?“
Antwort: Es ist richtig, dass das Ergebnis eines Sterilisationsprozesses pro Charge dokumentiert werden muss. Dazu werden die Streifen des Helix-Tests geprüft. Das Ergebnis muss in schriftlicher Form dokumentiert werden (erfolgreich/nicht erfolgreich). Korrekt ist, dass die Indikatoren einiger Hersteller bei der Aufbewahrung ihre Farbe verändern. Dann wird möglicherweise dokumentiert, dass der Prozess nicht erfolgreich war, obwohl er beim Einkleben des Indikators in Ordnung war. Dies trifft besonders bei pH-Indikatoren zu. Die können aus der Luft CO2 oder aus dem Papier eine schwache Säure aufnehmen und schlagen dann zurück.
Wichtig zur Dokumentation des korrekten Prozessablaufs (Sterilisation) sind folgende Punkte:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig