05.05.2009 | Leserforum
Wann entfällt die Praxisgebühr?
Frage: „In „Praxisteam professionell“ Nr. 1/2009 beschreiben Sie Fälle (Röntgenaufnahmen, PSI-Erhebung und Zahnsteinentfernung), in denen bei Abrechnung zusammen mit der 01 keine Praxisgebühr ausgelöst wird. Dies trifft ebenfalls auf die Vipr zu.“
Antwort: Sie haben recht. Patienten können zweimal jährlich eine Kontrolluntersuchung (Bema-Position 01) inklusive diagnostischer und präventiver Leistungen, die auch die Vipr umfassen, wahrnehmen, ohne dass die Praxisgebühr anfällt.
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 8 | ID 126514