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03.11.2008 | Patientenkommunikation

Finanzgericht: Aufwendungen für Zahnimplantate steuermindernd ansetzbar!

Wer als Gesunder mehr als zwei bzw. als chronisch Kranker mehr als ein Prozent seines Einkommens für „außergewöhnliche Belastungen“ aufwenden muss, kann diese Kosten steuermindernd anerkannt bekommen. Dazu zählt auch der Eigenanteil bei einer Implantatbehandlung. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am 28. November 2007 (Az: 2 K 5507/04) entschieden. Auf diese erfreuliche Entscheidung sollten Sie Ihre Patienten bei aufwendigen Implantatbehandlungen hinweisen. Das Urteil ist im Internet (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 081186 im vollen Wortlaut abrufbar.  

Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 8 | ID 122609