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01.08.2007 | Praxishygiene

Ist die Aufbereitung von „Kritisch B“-Produkten nur mit Thermodesinfektor möglich?

Seit einigen Jahren steht die Praxishygiene und insbesondere die Aufbereitung von Medizinprodukten im Fokus vieler Diskussionen. Zahnarztpraxen werden immer häufiger auch präventiv von den Aufsichtsbehörden geprüft. Rechtliche Grundlagen der Begehungen sind das Medizinproduktegesetz und insbesondere die Medizinproduktebetreiberverordnung. In letzterem heißt es zum Thema Aufbereitung:  

 

„Eine ordnungsgemäße Aufbereitung...wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut und des Bundes-institutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird.“  

Bei „Kritisch-B“-Produkten wird die maschinelle Aufbereitung empfohlen

Da in dieser Verordnung direkt darauf verwiesen wird, darf bei der Aufbereitung von Instrumenten die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur „Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ nicht unbeachtet bleiben. Insbesondere dann, wenn Medizinprodukte der Risikoklasse „kritisch B“ aufbereitet werden (zum Beispiel Hand- und Winkelstücke, die bei chirurgischen, endodontischen oder parodontal-chirurgischen Eingriffen zum Einsatz kommen), wird die maschinelle Aufbereitung empfohlen. Hierfür wird ein Thermodesinfektor gefordert, der nachweislich reinigt und desinfiziert. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Aufbereitung ist, dass die Wirksamkeit der einzelnen Verfahrensschritte belegt wurde.  

Muss ein neuer Thermodesinfektor angeschafft werden?

In der Praxis stellt sich nun die Frage: Muss der alte Thermodes-infektor jetzt zwingend durch einen neuen ersetzt werden? Oder in Praxen, die bislang manuell aufbereiten, ist zu klären: Muss jetzt auf die maschinelle Reinigung umgestellt werden? Das ist manchmal schlicht ein räumliches Problem – abgesehen von dem finanziellen Aufwand für den Thermodesinfektor.