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02.07.2009 | Praxisorganisation

Achten Sie darauf, die Praxisversicherungen regelmäßig zu aktualisieren

Als Verwaltungsmitarbeiterin sind Sie für den reibungslosen Praxisablauf zuständig und somit auch für die Dinge, die regelmäßig kontrolliert und aktualisiert werden müssen. Solange es sich dabei um reine Praxisangelegenheiten - auch im Rahmen des Qualitätsmanagements - handelt, ist die Zuständigkeit einer Verwaltungsmitarbeiterin unbestritten. Es gibt aber Bereiche, in denen sich die Kompetenzen überschneiden. Hierzu gehören die Praxisversicherungen.  

Wer ist eigentlich zuständig?

Gleichgültig, ob es sich um die Praxisausfall-, die Praxistagegeld-, die Praxisinventar-, die Haftpflicht- oder die Rechtsschutzversicherung handelt - primär ist hierfür der Zahnarzt und Praxisinhaber zuständig. Dieser schließt üblicherweise zu Beginn seiner Selbstständigkeit die Versicherungen ab. Die Versicherungsprämien werden regelmäßig vom Konto abgebucht, und der Zahnarzt glaubt, ausreichend abgesichert zu sein. Tritt dann der Versicherungsfall ein, gibt es häufig ein böses Erwachen. Der Zahnarzt hatte vergessen, die Versicherung zu aktualisieren, ist nun unterversichert und bleibt auf einem Teil des Schadens sitzen. Damit das nicht passiert, sollten Sie den Zahnarzt auch im Versicherungsbereich unterstützen.  

Wählen Sie eine systematische Vorgehensweise

Legen Sie zunächst einen Ordner an, in den die Policen und alle sonstigen Unterlagen der Praxisversicherungen abgeheftet werden. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie Kopien von den Versicherungsunterlagen erstellen und diese in einem zweiten Ordner abheften. Dieser zweite Ordner sollte außerhalb der Praxis sicher aufbewahrt werden, damit auch im Schadensfall die Versicherungsunterlagen zur Verfügung stehen.  

 

Nun muss noch mit dem Zahnarzt abgesprochen werden, für welche Versicherungen die Verwaltungsmitarbeiterin mitverantwortlich ist. Während für die Praxisausfall-, Praxistagegeld- und Haftpflichtversicherung üblicherweise der Zahnarzt zuständig ist, wird er bei der Praxisinventar- und Rechtsschutzversicherung Ihre Unterstützung begrüßen.