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03.01.2008 | Praxisorganisation

So können Sie die Unterweisungen rationell und lückenlos durchführen

Betriebliche Unterweisungen in der Zahnarztpraxis sind ohne Frage ein immer aktuelles und häufig auch brisantes Thema. Denn welche Praxis ist gemäß den gesetzlichen Anforderungen immer auf der sicheren Seite und hat alle geforderten Unterweisungen zeitnah durchgeführt sowie – mehr noch – praxisnah umgesetzt? Was wäre, wenn morgen eine Praxisbegehung wäre? Im Durchschnitt muss monatlich mindestens eine Unterweisung durchgeführt werden.  

 

Zu der Unsicherheit kommt oft noch die Frage, wie die Unterweisungen systematisch organisiert und durchgeführt werden können. Wir wollen in diesem Beitrag daher ein wenig Licht in den Dschungel der betrieblichen Unterweisungen bringen. Zusätzlich geben wir Ihnen im Online-Service unter „Arbeitshilfen“ ein Muster für eine „Betriebliche Unterweisung mit Dokumenationsnachweis zum Thema Brandschutz“ sowie eine „Übersicht der betrieblichen Unterweisungen für das Jahr...“ an die Hand.  

Nicht alles muss der Chef oder die Chefin machen

Arbeitnehmerunterweisungen können auch von einer befähigten Person aus dem Team durchgeführt werden. Es muss also nicht unbedingt der Praxisinhaber sein. Selbstverständlich sollte die Befähigung nachgewiesen werden können – zum Beispiel durch die Teilnahme an einer Schulung oder durch Praxiserfahrung.  

Welche Zeitabstände müssen eingehalten werden?

Alle Unterweisungen müssen – mindestens – einmal jährlich durchgeführt werden. Unterweisungen zur Hygiene und zur Immunisierungsmöglichkeit sind bei Azubis halbjährlich durchzuführen. Unterweisungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz sind bei der Beschäftigung Jugendlicher ebenfalls mindestens halbjährlich durchzuführen. Bei der Neuanschaffung von Medizinprodukten bzw. -geräten muss die Unterweisung sofort durchgeführt werden.  

Welche Zeitdauer ist erforderlich?

Die Unterweisungen sollten von „ausreichender“ Dauer sein. Es wäre schön, wenn diese diffuse Formulierung im Gesetz (ausreichende Dauer) mal in einer gewissen Zeitangabe praxisnah gemacht werden könnte. Was ist „ausreichend“: 5 oder 15 Minuten? Erstunterweisungen bei Berufsanfängern, Neulingen bzw. Unterweisungen für neu angeschaffte Geräte oder die Vermittlung neuer Technologien erfordern meist einen etwas höheren Zeitbedarf.  

Schriftliche Dokumentation erforderlich