01.12.2007 | Praxisorganisation
Was Sie rechtzeitig vor dem Jahresende noch erledigen sollten
Schon wieder ist ein Jahr vorbei? So mag mancher denken, wenn Weihnachten und Neujahr bevorstehen. Gerade weil 2007 für die meisten Praxen relativ ruhig und ohne gravierende Neuregelungen abgelaufen ist, sollten Sie es professionell abschließen, das heißt: Schleppen Sie keine unnötigen Vorgänge mit in das neue Jahr!
Heil- und Kostenpläne sowie Rechnungen
Lassen Sie Patienten nicht bis in das neue Jahr auf Unterlagen warten. Heil- und Kostenpläne und Rechnungen sollten Sie unbedingt noch im Dezember versenden. Die Akzeptanz einer Rechnung ist am höchsten, wenn die Freude über das Behandlungsergebnis noch anhält. Später wird eine Rechnung möglicherweise als hoch empfunden. In der Psychologie nennt man das „kognitive Dissonanz“.
Mit Ablauf des 31. Dezember 2007 verjähren Honorarforderungen, die im Jahr 2004 in Rechnung gestellt wurden. Prüfen Sie also, ob noch Forderungen aus zahnärztlicher Behandlung offen sind, die Sie im Laufe des Jahres 2004 in Rechnung gestellt haben und die vom Zahlungspflichtigen noch nicht ausdrücklich anerkannt wurden. Sie müssen einen Mahnbescheid erwirken oder Klage einreichen, bloße Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen reichen nicht.
Kassenbuch und Kontoauszüge
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