06.10.2010 | Praxiswissen aktuell
Prüfen Sie Ihr Praxiswissen!
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen wiederum eine Reihe von Fragen, diesmal zu den Bereichen Zahnmedizin und Praxishygiene. Versuchen Sie - am besten gemeinsam im Team - die richtigen Antworten zu finden. Die Auflösung mit erläuternden Hinweisen finden Sie auf unserer Homepage (www.iww.de, in „myIWW“ einloggen http://service.iww.de/quiz/index.php/quiz/fragebogen/PTP-10-2010/) im Online Service, Rubrik „Praxiswissen aktuell“, oder auf der Seite 20. Die Fragen können Sie auch online mit sofortiger Auflösung beantworten.
1. | Welche Gesetze und Verordnungen sind für Sie bei der Aufbereitung von Medizinprodukten von größter Bedeutung? | |
a) | RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene in der Zahnarztpraxis“ |
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b) | Arbeitszeitgesetz |
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c) | Medizinprodukte-Betreiberverordnung |
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d) | Infektionsschutzgesetz |
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e) | Biostoffverordnung |
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2. | Was ist ein „besonderes Vorkommnis“ im Sinne der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung? | |
a) | Eine Funktionsstörung, die unmittelbar oder mittelbar zum Tod oder zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, eines Anwenders oder einer anderen Person geführt hat, geführt haben könnte oder führen könnte |
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b) | Der krankheitsbedingte Ausfall der Hygiene-Fachkraft |
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c) | Eine fehlende und nicht wieder beschaffbare oder nicht lesbare Gebrauchsanweisung für ein Medizinprodukt |
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d) | Plötzlicher Druckabfall im Sterilisator |
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3. | Durch welche gesetzliche Vorschrift sind Zahnarztpraxen zur Erstellung eines Hygieneplans verpflichtet? | |
a) | Infektionsschutzgesetz |
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b) | Vorschriften der Berufsgenossenschaft |
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c) | SGB V |
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d) | Medizinproduktegesetz |
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4. | Welches Instrument gehört zur Risikoklasse „Kritisch B“? | |
a) | Kofferdam-Spannrahmen |
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b) | Raspatorium |
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c) | Übertragungsinstrument für chirurgische Eingriffe |
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d) | Multifunktionsspritze |
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5. | Wie lange ist das Freigabeprotokoll aufzubewahren? | |
a) | Kann sofort nach der Freigabe entsorgt werden |
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b) | Sechs Monate |
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c) | Sechs Jahre |
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d) | Zehn Jahre |
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e) | 30 Jahre |
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6. | Was ist bei der Einrichtung des Aufbereitungsraumes zu beachten? | |
a) | Es muss ein eigener Bereich für die Aufbereitung (Reinigung, Desinfektion und Sterilisation) von Medizinprodukten und die Abfallentsorgung festgelegt werden. |
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b) | Der Raum darf auch als Labor in einem definierten Bereich genutzt werden. |
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c) | Der Aufbereitungsraum kann auch als Materiallager genutzt werden. |
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d) | Arbeitsabläufe sind in „unrein“ und „rein“ zu trennen. |
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e) | Es ist sicherzustellen, dass Unbefugte den Aufbereitungsraum nicht betreten. |
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