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06.10.2010 | Praxiswissen aktuell

Prüfen Sie Ihr Praxiswissen!

In diesem Beitrag stellen wir Ihnen wiederum eine Reihe von Fragen, diesmal zu den Bereichen Zahnmedizin und Praxishygiene. Versuchen Sie - am besten gemeinsam im Team - die richtigen Antworten zu finden. Die Auflösung mit erläuternden Hinweisen finden Sie auf unserer Homepage (www.iww.de, in „myIWW“ einloggen http://service.iww.de/quiz/index.php/quiz/fragebogen/PTP-10-2010/) im Online Service, Rubrik „Praxiswissen aktuell“, oder auf der Seite 20. Die Fragen können Sie auch online mit sofortiger Auflösung beantworten.  

 

1.  

Welche Gesetze und Verordnungen sind für Sie bei der Aufbereitung von Medizinprodukten von größter Bedeutung?  

a)  

RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene in der Zahnarztpraxis“  

 

b)  

Arbeitszeitgesetz  

 

c)  

Medizinprodukte-Betreiberverordnung  

 

d)  

Infektionsschutzgesetz  

 

e)  

Biostoffverordnung  

 

 

2.  

Was ist ein „besonderes Vorkommnis“ im Sinne der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung?  

a)  

Eine Funktionsstörung, die unmittelbar oder mittelbar zum Tod oder zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, eines Anwenders oder einer anderen Person geführt hat, geführt haben könnte oder führen könnte  

 

b)  

Der krankheitsbedingte Ausfall der Hygiene-Fachkraft  

 

c)  

Eine fehlende und nicht wieder beschaffbare oder nicht lesbare Gebrauchsanweisung für ein Medizinprodukt  

 

d)  

Plötzlicher Druckabfall im Sterilisator  

 

 

3.  

Durch welche gesetzliche Vorschrift sind Zahnarztpraxen zur Erstellung eines Hygieneplans verpflichtet?  

a)  

Infektionsschutzgesetz  

 

b)  

Vorschriften der Berufsgenossenschaft  

 

c)  

SGB V  

 

d)  

Medizinproduktegesetz  

 

 

4.  

Welches Instrument gehört zur Risikoklasse „Kritisch B“?  

a)  

Kofferdam-Spannrahmen  

 

b)  

Raspatorium  

 

c)  

Übertragungsinstrument für chirurgische Eingriffe  

 

d)  

Multifunktionsspritze  

 

 

5.  

Wie lange ist das Freigabeprotokoll aufzubewahren?  

a)  

Kann sofort nach der Freigabe entsorgt werden  

 

b)  

Sechs Monate  

 

c)  

Sechs Jahre  

 

d)  

Zehn Jahre  

 

e)  

30 Jahre  

 

 

6.  

Was ist bei der Einrichtung des Aufbereitungsraumes zu beachten?  

a)  

Es muss ein eigener Bereich für die Aufbereitung (Reinigung, Desinfektion und Sterilisation) von Medizinprodukten und die Abfallentsorgung festgelegt werden.  

 

b)  

Der Raum darf auch als Labor in einem definierten Bereich genutzt werden.  

 

c)  

Der Aufbereitungsraum kann auch als Materiallager genutzt werden.  

 

d)  

Arbeitsabläufe sind in „unrein“ und „rein“ zu trennen.  

 

e)  

Es ist sicherzustellen, dass Unbefugte den Aufbereitungsraum nicht betreten.