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03.11.2008 | Preiskalkulation

Wie können Sie die Preise erhöhen und so kommunizieren, dass sie akzeptiert werden?

Seit Jahren kennen die Preise für Strom, Gas, Benzin und auch Nahrungsmittel nur eine Richtung: nach oben. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent trifft nicht nur die Endverbraucher, sondern auch die Zahnarztpraxis, denn auf alle Artikel und Dienstleistungen, die die Praxis kauft, wird Mehrwertsteuer erhoben. Da der Zahnarzt auf seine Dienstleistungen keine Mehrwertsteuer erheben muss, bekommt er die gezahlte Steuer auch nicht vom Fiskus erstattet – wie es zum Beispiel bei Dentallaboren der Fall ist.  

Nutzen Sie die Spielräume, Ihre Preise zu gestalten!

Neue Geräte und Materialien haben jedoch ihren Preis – genauso wie moderne Behandlungsmethoden, die Fortbildungsmaßnahmen und eine neue Ausstattung notwendig machen. Aber wie sieht es mit den Preisen in der Zahnarztpraxis aus? Viele Praxen haben seit Jahren die gleichen Preise für Prophylaxe, Bleaching, Mehrkosten für Füllungen und Inlays sowie beim Zahnersatz.  

 

Die GOZ wird erst zum 1. Juli 2009 nach über 20 Jahren verändert – mit einer minimalen Anpassung des Punktwertes von weniger als einem halben Prozent (so sieht es zumindest der jetzt vorliegende Referentenentwurf vor). Bei der Umgestaltung des Bema im Jahr 2004 sind viele Leistungen abgewertet worden.  

 

Der Zahnarzt hat trotz der gesetzlichen Grenzen Spielräume, die Preise zu gestalten. Häufig bleiben diese jedoch ungenutzt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. Februar 2001 die Verfassungsbeschwerde der Bundeszahnärztekammer bezüglich der Anpassung der seit 1988 unveränderten Punktwerte abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Zahnärzteschaft würde von den Gestaltungsmöglichkeiten in der GOZ zu wenig Gebrauch machen.