01.02.2005 | Qualitätsmanagement
Checkliste: Ist Ihre Praxis „fit“ beim MPG?
Im ersten Teil („Praxisteam professionell“ Nr. 1/November 2005) hatten wir aufgeführt, was bei Praxisbegehungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) geprüft wird und welche Mängel festgestellt wurden. Wir setzen die Auflistung mit weiteren Mängeln fort.
Mängel bei der Kleidung
Die Kleidung für die Aufbereitung darf nicht im Behandlungsbereich getragen werden. Während der Aufbereitung selbst sind bei den unreinen Arbeiten eine wasserundurchlässige Schürze sowie Haushaltshandschuhe, gegebenenfalls Haarschutz und Schutzbrille, zu tragen. Nach Abschluss der unreinen Tätigkeit ist die Schutzkleidung zu wechseln.
Mängel bei der Lagerung
Desinfizierte und sterilisierte Instrumente dürfen nicht im Aufbereitungsraum gelagert werden (Gefahr der Rekontamination). Empfohlen wird ein staubsicherer Schrank. Dann darf einfach verpacktes Sterilgut sechs Wochen, doppelt verpacktes Sterilgut sechs Monate gelagert werden. Offen gelagertes und einfach verpacktes Sterilgut muss alle 24 Stunden re-sterilisiert werden.
Sonstige Mängel
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