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01.01.2005 | Qualitätsmanagement

Praxisüberprüfungen im Rahmen des MPG: Wie können Sie sich vorbereiten?

Zunächst im Kammerbereich Westfalen-Lippe, mittlerweile bundesweit werden Zahnarztpraxen daraufhin überprüft, ob die Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten – das heißt Reinigung, Desinfektion und Sterilisation – nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) ausreichend Berücksichtigung finden.  

 

Nun taucht natürlich die Frage auf: Was wird im Rahmen dieser Praxisbegehungen geprüft? Welche Mängel wurden festgestellt und wie kann sich die Praxis auf eine Begehung vorbereiten? Diese Fragen beantwortet der folgende Beitrag.  

Unterteilung in kritische, schwerwiegende und sonstige Mängel

Die festzustellenden Mängel in der Praxis werden in kritische, schwerwiegende und sonstige Mängel unterteilt. Kritische Mängel wären zum Beispiel dann zu verzeichnen, wenn der Sterilisator defekt oder gar kein Sterilisator in der Praxis vorhanden wäre. Ebenfalls kritische Mängel: Als steril gekennzeichnete Instrumente sind gar nicht steril oder zur Sterilisation von Hand- und Winkelstücken wird ein Heißluftsterilisator verwendet.  

 

Kritische Mängel müssen sofort behoben werden. Ansonsten führen sie zur sofortigen Stilllegung der Aufbereitung, das heißt die Aufbereitung muss an ein dafür geeignetes Fremdunternehmen vergeben werden. Sie kommt damit der Praxisschließung gleich, denn es gibt nur wenige auf die Aufbereitung spezialisierte Firmen und natürlich muss dann der Instrumentenbestand erheblich vergrößert werden, damit genügend Instrumentarium für die Behandlung der Patienten in der Praxis vorhanden ist. Bislang sind jedoch glücklicherweise kritische Mängel nicht zu verzeichnen gewesen.