01.03.2007 | Vorsorge
Privat für den Krankheitsfall vorsorgen?
Sollten Sie mal sechs Wochen krank sein, ist das kein Problem: Der Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihr Gehalt weiter. Ab der siebten Woche bekommen Sie dann für maximal 78 Wochen Geld von Ihrer Krankenkasse. Dies entspricht jedoch nicht dem gewohnten Nettogehalt:
Die Kasse übernimmt 70 Prozent Ihres Bruttogehalts bis maximal zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, höchstens allerdings 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Hiervon werden noch Ihre Arbeitnehmer-Anteile von jeweils 50 Prozent zur Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung abgezogen. Von den Beiträgen zur Krankenkasse sind Sie für die Dauer der Erkrankung befreit. Das Ergebnis ist der Nettobetrag, der Ihnen bezahlt wird. Das kann eine große Einbuße bedeuten. Zur Verdeutlichung ein
Rechenbeispiel
Bruttogehalt | 1.500 Euro pro Monat |
maximal 70 Prozent | 1.050 Euro pro Monat |
Nettogehalt | 900 Euro pro Monat |
maximal 90 Prozent | 810 Euro pro Monat |
810 Euro divid. durch 30 Tage | 27 Euro pro Tag Bruttokrankengeld |
aber...
Bruttokrankengeld | 27,00 Euro/Tag | |
minus 9,75 Prozent | Rentenversicherung | 2,63 Euro/Tag |
minus 3,25 Prozent | Arbeitslosenversicherung | 0,88 Euro/Tag |
minus 0,85 Prozent (bei Kinderlosen 0,95) | Pflegeversicherung | 0,23 Euro/Tag |
minus 0,9 Prozent | Gesetzlicher Zusatzbeitrag | 2,43 Euro/Tag |
Ausgezahltes Krankengeld | 20,83 Euro/Tag |
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