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· Fachbeitrag · Häufig gestellte Patientenfragen

Wozu braucht man ein Bonusheft?

von Angelika Schreiber, Hockenheim

| Diese Frage taucht fast täglich an der Anmeldung der Zahnarztpraxis auf. Dabei geht es zum einen um den Sinn und Zweck des Bonusheftes, zum anderen um die Frage, ob das Bonusheft auch weiterhin Gültigkeit hat. |

 

Der Zahnersatz wird kostengünstiger

Die Bonusregelung wurde 1989 - also bereits vor über 20 Jahren - für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und ihre Familienangehörigen eingeführt. Den Vorteil des Bonusheftes genießen Patienten, die regelmäßig eigene Vorsorge zur Gesunderhaltung der Zähne betreiben und zur jährlichen bzw. halbjährlichen Untersuchung ihren Zahnarzt aufsuchen. Die Untersuchungen werden mit Stempel und Unterschrift im Bonusheft dokumentiert. Weitere Einträge über den Befund oder eine Behandlungsbedürftigkeit erfolgen nicht.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit 2005 im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder herausnehmbaren Prothesen einen Festzuschuss. Die Bonusregelung wurde diesem Festzuschuss-System angepasst. Der Festzuschuss orientiert sich je nach Befund an der jeweiligen Regelversorgung - hier werden die Kosten zu 50 Prozent übernommen. Können über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgängig die Eintragungen im Bonusheft nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um weitere zehn Prozent. Wird Zahnersatz notwendig, muss das Bonusheft zusammen mit dem Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse vorgelegt werden, damit es in die Zuschuss-Festsetzung Eingang findet.