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· Patienteninformation

Aktiv informieren lohnt sich ‒ die Bezuschussung der PZR durch die Krankenkasse

Bild: ©Kzenon - stock.adobe.com

von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund

| Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine wichtige und in Zahnarztpraxen längst etablierte Prophylaxeleistung. Da sie nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten ist, wird sie privat abgerechnet (Nr. 1040 GOZ). Mittlerweile beteiligen sich einige gesetzliche Krankenkassen an den Kosten der PZR. Dies ist allerdings vielen Patienten nicht bekannt. Was liegt da näher, als diese entsprechend in der Zahnarztpraxis zu informieren? Das erhöht die Akzeptanz und kann zu vermehrten Inanspruchnahmen der PZR führen. Wie das in einer Praxis erfolgreich umgesetzt wurde, erfahren Sie nachfolgend. |

Deswegen sollten Sie aktiv informieren

Die Krankenkassen, die die PZR bezuschussen, tun dies in unterschiedlichster Form. Auf vielen Homepages der Krankenkassen kann man zwar nachlesen, in welcher Höhe sie die PZR bezuschussen und was der Patient tun muss, um den Zuschuss zu erhalten. Darauf muss der Kunde bzw. der Patient aber erst einmal aufmerksam gemacht werden ‒ was von den Krankenkassen oft nicht sonderlich aktiv betrieben wird. Auch muss sich der Patient informieren wollen.

 

Gerade älteren Patienten, die nicht so versiert im Umgang mit dem Internet sind, hilft es in der Regel nur wenig, wenn sie in der Praxis den Hinweis erhalten, sie mögen sich auf der Homepage ihrer Krankenkasse über die Bezuschussung der PZR informieren. Aber auch die internetaffinen Patienten haben häufig nur wenig Interesse, sich darüber auf der Website der Kasse genauer zu informieren. Konsequenz ist, dass viel weniger PZR erbracht werden als dies sinnvoll ist.