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· Fachbeitrag · Praxiskommunikation

Aufnahmestopp von Neupatienten ‒ wie setze ich den im Praxisalltag um?

von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund

| Manche Zahnarztpraxen müssen sich mit dem Luxusproblem eines zu großen Patientenandrangs auseinandersetzen. Folge sind dann oft längerfristige Terminvereinbarungen, übervolle Wartezimmer und eigentlich keine Zeit für Schmerzpatienten. Es kommt unweigerlich zu Überstunden für Praxisinhaber und Praxisteam. Manche Praxen ziehen dann die Notbremse und nehmen keine Neupatienten mehr an. Für die Mitarbeiterin an der Anmeldung ist es aber oft schwierig, Terminanfragen abzulehnen. Was sie dabei zu beachten hat, erfahren Sie in diesem Beitrag. |

Wann dürfen Patienten abgelehnt werden?

Grundsätzlich sagen die gesetzlichen Bestimmungen, dass der Zahnarzt mit seiner Kassenzulassung gleichzeitig die Verpflichtung übernimmt, sozialversicherte bzw. gesetzlich krankenversicherte Patienten nach dem Sachleistungsprinzip zu behandeln oder weiterzubehandeln. Obwohl diese Verpflichtung besteht, dürfen in Ausnahmefällen Patienten abgewiesen werden.

 

Dies gilt z. B. dann, wenn die Kapazitäten des Zahnarztes erschöpft sind bzw. er zeitlich überlastet ist. Wenn sich also eine größere Zahl von Patienten behandeln lassen will als es ihm möglich ist, darf er Patienten zurückweisen, da eine ordentliche Behandlung nicht mehr gewährleistet wäre.