· Fachbeitrag · Praxiskommunikation
Schwanger ‒ wie sage ich es meinem Chef und wann?
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Endlich zwei blaue Streifen, der Test war positiv und der Arzt hat es auch bestätigt: „Hurra, schwanger!“ Der Kreativität, seinem Partner die freudige Botschaft zu überbringen, sind keine Grenzen gesetzt. Vom Kuchen mit der süßen Botschaft „Ich bin schwanger“ bis zum ersten Ultraschallbild in hübsch verpackter Geschenkbox gibt es unzählige Möglichkeiten, das aufregende Ereignis zu verkünden. Schwieriger und vor allem formeller ist da die Information des Chefs, denn für ihn bedeutet die „frohe Botschaft“ vor allem Umstände. Wie und wann soll ich es ihm sagen? |
Ganz schlecht: wenn der Chef als letzter die Nachricht erhält
Auch wenn die Kollegin noch so nett ist: Der Erste, der in der Praxis von der Schwangerschaft erfährt, sollte der Chef sein. Er könnte sich sonst übergangen fühlen und sich vielleicht auch weniger kooperativ zeigen. Direkt anschließend sollte das übrige Arbeitsumfeld informiert werden, um Gerede zu vermeiden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Mitteilung?
Frauen sollen ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren, sobald sie davon wissen (§ 15 Mutterschutzgesetz ‒ MuSchG). Das „sollen“ in der Gesetzesformulierung bedeutet, dass daraus keine ausdrückliche Pflicht erwächst. Gleichwohl ist zu bedenken:
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