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· Fachbeitrag · Krankheits-ABC

Der Epileptiker in der Zahnarztpraxis

von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund

| In Deutschland sind circa 500.000 bis 650.000 Menschen an einer Epilepsie erkrankt. Sowohl Erwachsene als auch Kinder sind betroffen. Hat der Patient einen epileptischen Anfall auf dem Behandlungsstuhl oder während der Behandlung, kann sich der Betroffene dabei schnell selbst und bei falschem Umgang mit ihm auch seine Helfer verletzen. Daher sollte das Praxisteam einen solchen Anfall erkennen und darauf reagieren können. Was dabei zu beachten ist und wie Sie mit Patienten, deren Epilepsieerkrankung Ihnen bekannt ist, umgehen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. |

Kennzeichen einer Epilepsie

Epilepsie (altgriechisch: Angriff, Überfall) ist ein Sammelbegriff für Erkrankungen des Gehirns, die sich durch epileptische Anfälle äußern. Es handelt sich um eine chronische Erkrankung des Nervensystems. Von Epilepsie spricht man erst dann, wenn mindestens zwei epileptische Anfälle ohne erkennbare Ursache hervorgerufen wurden. Tritt ein solcher Anfall nur ein einziges Mal auf, handelt es sich lediglich um einen Gelegenheitsanfall, den circa 5 bis 10 Prozent aller Menschen einmal in ihrem Leben erfahren.

 

Noch immer ist die Annahme, dass bei einem epileptischen Anfall der Patient grundsätzlich krampft, zu Boden fällt (daher auch der alte Begriff „Fallsucht“) und sich mit Schaum vor dem Mund hin- und herwindet, weit verbreitet. Das kommt zwar tatsächlich vor ‒ es handelt sich dann aber um eine besonders starke Variante eines Anfalls, den sogenannten Grand-Mal. Betroffene sind dann nicht ansprechbar und es kann zudem zu seitlichen Bissverletzungen der Zunge kommen (lateraler Zungenbiss).