· Fachbeitrag · Krankheits-ABC
Der Herz-Kreislauf-Patient beim Zahnarzt (Teil 2)
von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund
| Patienten mit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung bedürfen besonderer Fürsorge. Vor, während oder nach der Behandlung müssen ggf. Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, damit der Patient durch die geplante zahnärztliche Behandlung nicht gefährdet wird. Was bei Patienten, die bekanntermaßen unter Herzrhythmusstörungen leiden oder die bereits einen Herzinfarkt hatten, zu beachten ist, wird nachfolgend erläutert. |
Herzrhythmusstörungen
Bei einem gesunden Menschen schlägt das Herz im Ruhezustand regelmäßig 60- bis 80-mal pro Minute. Der Herzschlag steigt bei Anstrengung und Belastung. Schlägt es regelmäßig, nennt man dies Sinusrhythmus. Herzrhythmusstörungen hat man dann, wenn das Herz aus dem Takt gerät. Es kann zu schnell (Tachykardie), zu langsam (Bradykardie) oder unregelmäßig schlagen (Vorhofflimmern oder Extrasystolen). Folgen der Herzrhythmusstörungen können eine zunehmende Herzschwäche, Embolien, Schlaganfall, plötzlicher Herztod oder ein Herzinfarkt sein.
Symptome und Behandlung von Herzrhythmusstörungen
Patienten mit Herzrhythmusstörungen spüren z. B. ein Herzrasen oder Herzstolpern, eine Herzenge, Herzschmerzen und Schwindel. Sie können unter Ohnmachtsanfällen, Krampfanfällen und Verwirrtheit leiden. Auch bei einem herzgesunden Menschen können z. B. durch Aufregung, Schilddrüsenüberfunktion, Übergewicht, Diabetes mellitus, Schlafapnoe oder Alkoholkonsum vorübergehend Herzrhythmusstörungen auftreten. Herzrhythmusstörungen werden je nach Art und Ursache entweder mit Medikamenten (Antiarrhythmika Klasse I-IV) oder einem Stimulationsgerät wie z. B. einem implantierten Defibrilator oder einem Herzschrittmacher (bei Bradykardie) behandelt.
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