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· Fachbeitrag · Arbeits- und Gesundheitsschutz

Praxis mit eigenem Labor: Das gilt es zu beachten

von Marion Werner-Pfadenhauer, Castrop-Rauxel, www.coaching-schmiedel.de 

| Viele Praxen haben ein eigenes Labor, in dem sie zahntechnische Arbeiten durch den angestellten Zahntechniker herstellen lassen. Ein integriertes Praxislabor sorgt für kurze Wege zwischen dem Patienten und dem Herstellungsort des Zahnersatzes. Auch wenn es nur kleinere Arbeiten sind, wird der Zahnarzt mit dem Betrieb eines Praxislabors vom Behandler zum „Hersteller“ und hat somit einige zusätzliche Vorgaben zu beachten. Welche das sind und welche Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unbedingt einzuhalten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag. |

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Wie in der Praxis sind die meisten der Vorschriften dem Arbeits- und Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Patienten geschuldet. In einem zahntechnischen Labor wird mit Säuren und anderen Chemikalien gearbeitet, die unter Umständen gesundheitsgefährdend sein können. Deshalb ist auch im Labor die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten. Das bedeutet im Klartext, dass alle Gefahrstoffe aus dem Labor - wie die aus der Praxis - in einem sogenannten Gefahrstoffverzeichnis gelistet werden müssen. Dieses Verzeichnis kann in Papierform oder auch elektronisch geführt werden und ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

 

PRAXISHINWEIS |  Es ist empfehlenswert, das Gefahrstoffverzeichnis jährlich im Sinne des Praxis-Qualitätsmanagements zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Eine gute Idee ist es, diese Überprüfung und Aktualisierung als Vorbereitung der jährlichen Sicherheitsbelehrung der Mitarbeiter vorzunehmen. Somit kann ein neuer Gefahrstoff gleich mit besprochen und die Belehrung zum Umgang damit anhand einer schriftlichen Betriebsanweisung erfolgen. Im Übrigen können die Gefahrstoffe aus dem Praxislabor gemeinsam mit den in der Praxis befindlichen gelistet werden. Um die Aktualisierung zu erleichtern, sollte auf der Liste ein Aufbewahrungsort der Gefahrstoffe angegeben werden.