· Fachbeitrag · Arbeits- und Infektionsschutz
Für ein gesundes Berufsleben: Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 überarbeitet
von Marion Werner-Pfadenhauer, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de
| In der Zahnarztpraxis kommen wir täglich mit infektiösen Biostoffen wie Viren oder Bakterien in Kontakt. Daher sind wir gefordert, unser Verhalten in Sachen Arbeitsschutz regelmäßig und konsequent zu überdenken. Die Anforderungen, denen wir unterliegen, sind in der Biostoffverordnung (BioStoffV) verankert. Eine Hilfe zur Einhaltung dieser Verordnung ist die „Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA). In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Neuerungen die gerade aktualisierte - seit dem 1. April 2014 zu beachtende - TRBA enthält und was es in der Zahnarztpraxis zu beachten gilt. |
Was beinhaltet die TRBA?
Die im Juli 2013 überarbeitete BioStoffV gab den Anlass, die TRBA ebenfalls daran anzupassen. Im Umkehrschluss bedeutet das Ignorieren der TRBA 250 auch einen Verstoß gegen die BioStoffV und ist somit eine gesetzeswidrige Handlung. Veröffentlicht wurde die TRBA 250 am 27. März 2014 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI). In der TRBA 250 finden sich die konkreten Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie schreibt zudem das Verhalten bei Unfällen sowie die Unterweisung von Beschäftigten und deren arbeitsmedizinische Vorsorge vor. Die TRBA 250 gilt für alle Betriebe, in denen Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen Kontakt mit Biostoffen möglich ist und die somit eine Infektionsgefahr darstellen - zum Beispiel Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, therapeutische Praxen, Fußpflegepraxen, Nagelstudios, Kosmetikinstitute etc. Für die Zahnarztpraxis sind die Vorschriften zum Schutz vor Nadelstichverletzungen besonders wichtig.
Gliederung der TRBA 250
Die TRBA 250 wurde auf den neuesten Stand der Wissenschaft und Technik gebracht, umfasst zehn Kapitel und zehn Anhänge und ist damit umfangreicher als die alte TRBA. Durch eine geänderte, klar strukturierte Gliederung ist eine einfachere Handhabung ermöglicht worden.
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