Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Datenschutz, Teil 1

Vorsicht vor den Augen und Ohren Dritter: Der große Datenschutz-Check in der Zahnarztpraxis

von Marion Werner-Pfadenhauer, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de 

| Nicht erst seit den Medienberichten rund um die NSA-Späh-Affäre sind die Patienten um ihre Daten besorgt. Sie beobachten sehr genau, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter in der zahnärztlichen Praxis zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet. Regelmäßig - einmal jährlich - unterschreiben sie die Schweigepflichterklärung nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Doch wie sieht es im Alltag aus? Gelingt es immer, die Daten der Patienten zu schützen? |

Pannen beim Datenschutz sind kein Kavaliersdelikt

Manchmal ist Datenschutz eine Gratwanderung. Für eine gute Patientenbindung ist ein Small Talk am Empfang genau das Richtige: „Guten Morgen Herr Müller, sind die Schmerzen oben nun besser?“ Aber wäre dieser Satz im Beisein eines anderen Patienten bereits eine Verletzung des Datenschutzes? Die Verletzung gegen § 203 StGB („Verletzung von Privatgeheimnissen“) wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Pannen gibt es überall und häufig sind es die eingespielten Situationen, in denen gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen wird - ohne dass dies überhaupt wahrgenommen wird. Andererseits sind es oft nur Kleinigkeiten, die den Datenschutz in der Praxis ohne großen Aufwand ermöglichen. Überdenken Sie doch mal Ihren Arbeitsalltag und machen Sie einen Datenschutz-Check.

Terminbuch, PC-Bildschirm und Faxgerät

Ein Patient hat vergessen, wann er seinen Termin hat. War es nächste oder übernächste Woche? Eine Mitarbeiterin sieht im Terminbuch nach und sucht nach dem Namen. Der Patient beugt sich über den Empfangstresen und liest mit. Das geht nur bei einem Papier-Terminbuch? Weit gefehlt. In papierlosen Praxen bleibt der Patient oft allein mit dem eingeschalteten PC im Behandlungszimmer. Ist der Bildschirmschoner nicht aktiviert, kann er alles lesen.