13.07.2018 · Fachbeitrag · Formulare
Auswirkungen des BMV-Z (neu): Ab dem 01.09.2018 dürfen nur noch die neuen Vordrucke verwendet werden
| Der seit dem 01.07.2018 geltende neue Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) enthält in der Anlage 14a geänderte Vordrucke. Inhaltlich gab es keine zwar keine gravierende Änderungen, aber viele Formulare wurden im Personalienfeld geändert und sind bereits seit dem 01.07.2018 verpflichtend zu verwenden. Für einige Formulare gibt es eine Übergangsfrist, die jedoch zum 31.08.2018 ausläuft. Sorgen Sie dafür, dass Ihnen die neuen Formulare rechtzeitig zur Verfügung stehen. |
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