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· Fachbeitrag · Hygiene-Dokumentation

So besteht Ihre Dokumentation im Bereich der Hygiene jede Praxisbegehung

von Marion Werner-Pfadenhauer, Castrop-Rauxel, www.coaching-schmiedel.de

| Seit 2006 sind die Praxen in der vertragszahnärztlichen Versorgung verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem (QMS) einzuführen - auch im Bereich Hygiene. Doch welche Dokumentationen sind hier gefordert? Welche zusätzlichen Dokumentationen sind sinnvoll? Machen Sie mithilfe dieses Beitrags einmal selbst eine „Praxisbegehung“ und überprüfen Sie, ob die praxisinterne Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen - zum Beispiel durch die Biostoff-Verordnung, das Infektionsschutzgesetz, das Medizinproduktegesetz etc. - genügt. |

Hygieneplan

Unerlässlich ist das Vorliegen eines Hygieneplans, der in der Praxis gut erkennbar aushängen muss. Hier kann ein Musterplan an die entsprechenden Erfordernisse der Praxis angepasst werden. Der Hygieneplan muss so vom Praxisinhaber individualisiert werden, dass er als Betriebsanweisung gültig ist. Auf Aktualität ist unbedingt zu achten. Einen Musterplan können Sie auf ppz.iww.de unter „Downloads“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“ herunterladen.

Benennung einer Hygienebeauftragten

Der Praxisinhaber muss die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Aufbereitung einschließlich Instandhaltung und Freigabe der aufbereiteten Medizinprodukte (MP) unter Berücksichtigung der Mitarbeiterqualifikation namentlich festlegen.