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Dokumentation von Sterilisations-Chargen: Muss der Ausdruck aufgehoben werden?
| FRAGE: Ich habe eine Frage zur Dokumentation von Sterilisations-Chargen: Müssen wir den Ausdruck der erfolgten Sterilisation aufheben oder nicht? Wenn wir ein Sterilisationsprotokoll haben, könnte das doch entfallen, oder sehen wir das falsch? |
ANTWORT: Die Redaktion von PPZ hat Hygieneberaterin Viola Milde aus Hamburg gebeten, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Sie schreibt:
„Es besteht die Pflicht, jede Sterilisations-Charge zu dokumentieren. Wenn Sie dies in entsprechenden Dokumentationsprotokollen tun (digital oder manuell in Listen), dann ist das Aufkleben des Chargenindikators nicht notwendig. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie dabei auch den korrekten Farbumschlag des Indikators dokumentieren. Auch dies erfolgt entweder in einer Liste oder digital, sofern Ihr Software-Programm dies im Aufbereitungsraum zulässt.
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