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· Fachbeitrag · Notdienst

Zahnärztlicher Notdienst ‒ Tipps zur Vorbereitung und Abrechnung

von Anita Koschny, Münchsteinach, www.dental-consulting.net

| Eine gut vorbereiteter Notdienst führt zur Entlastung aller Beteiligten. Wie Sie diesen systematisch planen können und welche Besonderheiten bei der Abrechnung gelten, erfahren Sie im folgenden Beitrag. |

Abrechnung im Notdienst

Behandlungen im zahnärztlichen Notdienst gelten, auch wenn die Praxis offiziell dazu eingeteilt ist, als Behandlungen außerhalb der Sprechstunde und berechtigen daher zum Ansatz von Zuschlägen. Beim Kassenpatienten steht dafür eine Ziffer zur Verfügung ‒ die BEMA-Nr. 03:

 

  • Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde beim Kassenpatienten
BEMA-Nr.
Leistungsinhalt
Honorar

03

Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20 bis 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen. Bei Leistungen außerhalb der Sprechstunde (nicht an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht) ist die Uhrzeit anzugeben.

ca. 13,70 Euro

(je nach Bundesland)