· Fachbeitrag · Praxishygiene
Aus der Praxis für die Praxis: So werden Sie den Anforderungen an die Hygiene gerecht - Teil 16
von Viola Milde, Hygieneberatung, www.VMH-Hamburg.de
| PPZ unterstützt Ihr aktuelles Hygienemanagement, indem wir in dieser Rubrik regelmäßig Ihre Fragen zur Praxishygiene beantworten. Die heutige Frage lautet: „In unserer Praxis herrschen unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit, Desinfektionsmittel oder Ähnliches zu beschriften. Was müssen wir konkret tun?“ |
Eindeutige Beschriftung
Antwort: Wichtig ist, dass bei allen Gefahrstoffen, medizinischen Produkten und umgefüllten Produkten klar erkennbar ist, um welches Produkt es sich handelt. Wenn Sie zum Beispiel Handseife aus einem Kanister in die Flasche des Wandspenders füllen, muss sofort ersichtlich sein, dass sich „Handseife“ im Spender befindet. Folgende Angaben sind erforderlich:
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