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· Fachbeitrag · Praxishygiene

Aus der Praxis für die Praxis: So werden Sie den Anforderungen an die Hygiene gerecht - Teil 6

von Iris Wälter-Bergob, IWB CONSULTING, Meschede, www.iwb-consulting.info 

| Immer wieder ändern sich Vorschriften und gesetzliche Anforderungen, sodass Sie stets aufmerksam bleiben müssen, um ein aktuelles Hygienemanagement zu gewährleisten. PPZ unterstützt Sie dabei, indem wir in dieser Rubrik regelmäßig Ihre Fragen zur Praxishygiene beantworten. Heute geben wir Ihnen eine Antwort auf die Frage „Ist das Tragen von Schmuck, Piercings und künstlichen Fingernägeln in der Zahnarztpraxis erlaubt?“ |

Finger-/Unterarmschmuck

Ehe- und Schmuckringe, Armbanduhren und Armbänder sind bei Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern, nicht zu tragen. So formuliert es die TRBA 250 (Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe) und dies wird auch aus hygienischer Sicht so gesehen. Die Gründe hierfür sind:

 

  • Ringe erhöhen die Kolonisation der Hände mit transienten gram-negativen Bakterien und Hefen.