· Fachbeitrag · Praxishygiene
Die Erreger lauern an vielen Stellen - geben Sie ihnen keine Chance!
von Marion Werner-Pfadenhauer, Castrop-Rauxel, www.coaching-schmiedel.de
| Mikrobiologisch gesehen ist eine Zahnarztpraxis eine wahre Oase für alle Bakterien, Viren und Pilze. Bei jeder Patientenbehandlung ist von einer Kontamination und bei Erkrankten von einer offenen Ansteckungsgefahr auszugehen. Selbst der zahngesunde Patient trägt eine Vielzahl von Bakterien mit sich herum - genau wie die Mitarbeiter in der Praxis. Allein die Vorstellung, Bakterien aus der Praxis nach Feierabend mit nach Hause zu nehmen, ist Grund genug, sich mit dem Thema Hygiene zu beschäftigen. |
Schutzmaßnahmen im Bereich der Praxisausstattung
Die ständig durch Patienten begehbaren Bereiche - zum Beispiel das Wartezimmer, die Rezeption, die Toiletten - sollten von den Behandlungsräumen abgegrenzt sein. Die Mitarbeiter-Bereiche - Sozialräume, Personaltoiletten, Vorrats- und Büroräume - dürfen den Patienten nicht zugänglich sein. Diese Trennungen sind bereits bei der Errichtung einer Praxis zu berücksichtigen.
Fußbodenbeläge lassen sich in textile und nichttextile Fußbodenbeläge einteilen. Beide sind für die Zahnarztpraxis denkbar. Für die Behandlungsräume gilt: glatte Oberflächen, rutschfest und wischbar. Alle diese Eigenschaften dienen hygienischen Aspekten. Die Böden sollten möglichst verschweißt und seitlich zu den Wänden versiegelt sein. Gleiches gilt für Arbeitsplatten. Grund hierfür ist die Möglichkeit der Feuchtreinigung. Der typische textile Teppich einer Wohlfühlpraxis ist im eigentlichen Behandlungsbereich unter hygienischen Gesichtspunkten völlig indiskutabel. Neben der mikrobiellen Kontamination haftet an textilen Fußbodenbelägen und auch an Vorhängen viel Staub. Parkett ist für Behandlungsräume ebenfalls ungeeignet. Und obwohl Pflanzen sehr wohnlich wirken, dürfen sie nicht in den Behandlungszimmern stehen. Die Problematik von Sporenbildungen aus Blumenerde ist hinreichend bekannt.
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