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· Fachbeitrag · Praxiskorrespondenz

Recall-Service per Brief wird teurer: Welche Alternativen gibt es?

von Anna Schmiedel, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de

| Die Deutsche Post wird ihr Produkt „Infobrief“ zum 31. Dezember 2012 einstellen und gleichzeitig zum 1. Januar 2013 die Portogebühr von derzeit 0,55 Euro auf 0,58 Euro für einen Standardbrief erhöhen. Rechnungen und Mahnungen dürfen ab 2013 nicht mehr als Infopost verschickt werden. Für die Zahnarztpraxis bedeutet dies, dass der Versand von Recall-Briefen oder Mahnungen per Infobrief entfällt und dass der Schriftverkehr insgesamt kostenintensiver wird. Ein guter Zeitpunkt, sich über Möglichkeiten und alternative Wege des Recalls Gedanken zu machen. |

Recall per Infopost

Ob Sie den Recall als Infopost versenden können, hängt davon ab, wie viele Briefe Sie gleichzeitig versenden. Haben Sie mindestens 50 Briefe, bei denen die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl gleich sind, können Sie das deutlich preisgünstigere Angebot der Infopost nutzen. Der Arbeitsaufwand ist jedoch nicht zu unterschätzen: Sie müssen die Briefe selbst nach Postleitzahl sortieren, stempeln und ein umfangreiches Formular ausfüllen.

Möglichkeiten des Recalls

Der Recall-Service ist für die Zahnarztpraxis ein wichtiges Marketing-Instrument. Da wohl kaum jemand darauf verzichten mag, werden sich einige Zahnarztpraxen Gedanken über eine Alternative zum Brief machen. Zunächst steht die Entscheidung an, auf welchem Weg Sie Ihre Patienten erreichen wollen. Hierbei muss zwingend auf den Datenschutz geachtet werden. Sie können den Patienten anrufen oder ihm einen Brief, eine SMS oder eine E-Mail senden. Eine Postkarte scheidet aus datenschutzrechtlichen Gründen auf jeden Fall aus. Lassen Sie sich hier nicht vom günstigeren Porto verleiten.