· Fachbeitrag · Praxisorganisation
Das neue BEL II: So gelingt die vollständige Abrechnung zahntechnischer Leistungen
von Anna Schmiedel, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de
| Am 1. April 2014 ist es soweit: Das neue Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen - kurz BEL II 2014 - tritt in Kraft. Unter anderem wurden die Positionen zur Versorgung mit Halteelementen zusammengefasst. Nutzen Sie die Einführung des neuen BEL dazu, die eigene Leistungserfassung sowie die Kalkulationen des Praxislabors zu prüfen, um nicht durch vergessene Positionen Geld zu verschenken. |
Was ist neu?
Der Leistungstext des neuen Verzeichnisses ist bereits komplett, allerdings fehlen zurzeit noch die entsprechenden Preise. Die Erwartungen sind hoch, doch dramatische Veränderungen sind nicht zu erwarten. Es wurden 33 Positionen aus dem Verzeichnis gestrichen und die Positionen zur Versorgung mit Halteelementen zusammengefasst. Es gibt nur wenige neue Positionen, doch es bedarf trotz allem einer intensiven Beschäftigung mit den Änderungen. Die größte Gefahr, Geld zu verschenken, ist - und war schon immer - die Vielzahl der vergessenen Positionen.
Fehlerquellen bei der Erstellung von Laborrechnungen
Leider ist die zahntechnische Abrechnung weder Inhalt der Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten noch der Ausbildung zum Zahntechniker. Für den Zahntechniker ist häufig der Zeitaufwand zu hoch, eine detaillierte Leistungsdokumentation für die Abrechnungsmitarbeiterin zu erstellen. Die Mitarbeiterin in der Praxis hat jedoch nur eine vage Vorstellung davon, welche Einzelschritte zur Fertigung von Zahnersatz notwendig sind. Häufig sind dem Techniker bereits im Vorfeld ungenaue Angaben übermittelt worden. Alle diese Dinge sind potenzielle Fehlerquellen bei der Erstellung von Laborrechnungen.
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