· Fachbeitrag · Praxisorganisation
Dokumentation in der Stuhlassistenz (Teil 6): Aufgepasst bei Reparaturen!
von Praxismanagerin Tanja Jacobs, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de
| Durch unzureichende Dokumentation kann es zu nicht korrekten Heil- und Kostenplänen und somit auch zu fehlerhafter Kostenaufklärung kommen. Wie sich das bei Reparaturen auswirken kann und wie dies zu vermeiden ist, wird nachfolgend anhand von zwei Praxisfällen dargestellt. |
Praxisfall 1: Unterfütterung einer Prothese
Frau Müller kommt zur geplanten Unterfütterung einer partiellen Prothese in unsere Praxis - eigentlich ein Routinetermin, bei dem keiner im Team eine Schwierigkeit vermuten würde. Im unterschriebenen HKP ist als Festzuschuss der Befund nach Nr. 6.6 (Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese) eingetragen sowie als Abrechnungsposition für die Unterfütterung die BEMA-Nr. 100e. Bei Wiederherstellungsmaßnahmen entfällt das Ausfüllen der Befundfelder. Die Art der Leistung ist unter „Bemerkungen“ einzutragen
Befund (hier: unzureichender Eintrag bei Bemerkungen)
Dokumentiert im Behandlungsblatt wurde wie folgt: OK Unterfütterungsabformung mit Mucopren.
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