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· Fachbeitrag · Qualitätsmanagement

Erneute Änderung der QM-Richtlinie: Nun auch noch ein Fehler- und Risikomanagement

von Marion Werner-Pfadenhauer, Dortmund, www.coaching-schmiedel.de 

| Seit 2006 sind wir verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) einzurichten, zu pflegen und weiterzuentwickeln. Um dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten gerecht zu werden, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 23. Januar 2014 einen Beschluss gefasst, die bestehenden QM-Richtlinien um weitere Mindeststandards bezüglich des Risikomanagements- und Fehlermeldesystems zu erweitern (§ 137 Abs. 1d SGB V). Haben Sie die Änderung bereits umgesetzt? Die Chance zur Verbesserung der Arbeitsabläufe sollte man lieber früher als später ergreifen. |

Zusammenhang zwischen QM und Risikomanagement

Was hat QM eigentlich mit Risikomanagement zu tun? Beides bedingt sich gegenseitig: Während QM die Risiken senkt, steigert das Risikomanagement die Qualität.

 

 
 

Was sind Risiken und Fehler?

Zunächst einmal müssen wir uns darüber klar werden: Wie definiert sich ein Risiko eigentlich? Und was gilt als Fehler?