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· Fachbeitrag · Teammanagement

So gelingt Ihre Urlaubsplanung 2016

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg

| Urlaub - die schönste Zeit des Jahres! Damit das auch wirklich so eintritt, sollte die Urlaubszeit für die Mitarbeiterinnen in der Zahnarztpraxis gut geplant und gerecht umgesetzt werden. Dazu gehört, dass die zeitliche Lage und Verteilung abgestimmt und auch besondere Wünsche, Sachzwänge und Belange der Praxis berücksichtigt werden. In vielen Praxen ist die Urlaubsplanung aber ein heikles Thema. PPZ zeigt Ihnen, wie Sie mit einer vorausschauenden und kollegialen Urlaubsplanung Streitigkeiten aus dem Weg gehen können. |

Zuständigkeit für die Urlaubsplanung

Die Zuständigkeit für die Urlaubsregelung sollte bei der Praxisleitung liegen. Die Übertragung dieser Aufgabe auf einen angestellten Zahnarzt wäre eine Möglichkeit, die Praxisleitung zu entlasten. Gleiches gilt für die Übertragung auf eine Mitarbeiterin - zum Beispiel die Praxismanagerin. Dann können spontane Urlaubswünsche auch genehmigt werden, wenn der Praxischef abwesend ist.

Reibungsloser Praxisablauf auch während der Urlaubszeit

Die Praxisleitung möchte einerseits den Wünschen ihrer Mitarbeiterinnen gerecht werden, anderseits ist aber auch der reibungslose Praxisablauf sicherzustellen. Der Praxisinhaber muss eine Mindestanzahl an Mitarbeiterinnen festlegen, die während der Urlaubszeit in der Praxis anwesend zu sein hat. Dabei muss die Praxisleitung berücksichtigen, dass die ZMV und auch die ZMP nur in Ausnahmefällen in der Assistenz und/oder der Aufbereitung einzusetzen sind. Weiterhin muss die Praxisleitung eine zeitliche Obergrenze für die Länge des Urlaubs im Sommer festlegen.