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· Fachbeitrag · Verordnung

Verordnung von Physiotherapie durch den Zahnarzt ‒ immer noch Unklarheiten

von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund

| Am 01.07.2017 ist die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte in Kraft getreten. Das ist nun schon über ein Jahr her. Trotzdem gibt es bei der Ausstellung der Verordnung noch immer Unsicherheiten. Häufige Fragen sind: „Wann darf ich verordnen?“, „Wie muss ich ausfüllen“, „Wie häufig darf ich verordnen?“, „Regelfall ja oder nein?“ und „Gilt das Ganze auch für Privatpatienten?“ Diese oder ähnliche Fragen halten so manche Zahnarztpraxis davon ab, eine Heilmittelverordnung auszustellen. Wie Sie korrekt verordnen, wird anhand von 2 Beispielen veranschaulicht. |

Beispiel 1: Verordnung innerhalb des Regelfalls

Ein Patient erscheint zur Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis. Dabei stellt der Zahnarzt fest, dass der Patient unter craniomandibulärer Dysfunktion mit Gelenkfunktionsstörungen (CMD) leidet. Für die Verordnung wird ein spezielles Formular ausgestellt, das in der Vertragszahnarztpraxis mittels EDV erstellt wird oder von der KZV angefordert werden kann. Ausgefüllt wird wie folgt:

 

  • 1. Gebührenpflichtig oder gebührenfrei