· Versicherungsrecht
Arbeitsunfall ‒ was nun?
von Marion Werner-Pfadenhauer, Dortmund
| Nur ein kleiner Moment der Unachtsamkeit oder einfach nur Pech ‒ und schon ist der Arbeitsunfall passiert. Zum Glück kommt es recht selten zu solchen Unglücksfällen. Doch wissen Sie genau, was im Falle eines Falles zu tun ist? Wann ist ein Unfall während der Arbeit ein Arbeitsunfall? Diese Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet. |
Arbeitsunfall oder nicht?
Ein Arbeitsunfall ist definitionsgemäß ein Unfall, der sich während der versicherten Tätigkeit oder auf Dienstwegen ereignet. Dabei muss die zum Unfall führende Tätigkeit dem Unternehmen ‒ also hier der Zahnarztpraxis ‒ zuzurechnen sein und darf nicht privater Natur sein. Kein Arbeitsunfall hingegen liegt vor, wenn die Verletzungen ohne Einwirkungen von außen rein zufällig während der Arbeitszeit auftreten. Dann ist die Krankenversicherung des Arbeitnehmers leistungspflichtig, ansonsten die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallversicherung, für die der Arbeitgeber Pflichtbeiträge leistet.
Ob ein Unfall die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllen, prüft der zuständige Unfallversicherungsträger in jedem Einzelfall genau. Aber wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall und wann nicht?
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