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· Nachricht · Verwaltungsaufwand

Bundeszahnärztekammer begrüßt Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013

| Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Übereinkommen der Regierungskoalition, die Praxisgebühr abzuschaffen, als bedeutenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau in den Praxen. |

 

„Wir legen Wert auf einen ungehinderten Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung“, erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. „Für Patienten in sozial schwierigen Lebenslagen ist die Praxisgebühr trotz Befreiungsregelungen oft eine Barriere. Leider liegt aber gerade bei diesen Bevölkerungsgruppen das höchste orale Erkrankungsrisiko. Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch sollte nicht durch eine Umlagegebühr der gesetzlichen Krankenversicherung erschwert werden. Zudem verursacht die Praxisgebühr einen hohen Verwaltungsaufwand in der Praxis, Zahnarztpraxen sind kein Inkassounternehmen für Krankenkassen“, so Engel. Das ursprüngliche Ziel, eine Steuerung zu erwirken, war im zahnmedizinischen Bereich nie gegeben. Zumal 90 Prozent der Patienten immer zu demselben Zahnarzt gehen.

 

Quelle

  • Pressemitteilung der BZÄK
Quelle: ID 36583380