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· Fachbeitrag · Betriebswirtschaft

Achten Sie auch auf die Hygienekosten!

von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund

| Spätestens seit deutschlandweit in den Zahnarztpraxen Praxisbegehungen durchgeführt werden, ist die strikte Einhaltung der Hygiene-Richtlinien, des Medizinproduktegesetzes, der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und weiterer zahlreicher DIN-Normen existenziell notwendig. Viele Zahnarztpraxen haben bereits Maßnahmen ergriffen, um den Anforderungen zu genügen ‒ etwa durch Kauf neuer Geräte und organisatorische Anpassungen. Doch jede Aufrüstung und Anpassung führt zu Anschaffungskosten und laufenden Kosten, die nicht zu unterschätzen sind. Haben Sie die im Blick? |

Hygienemaßnahmen ‒ warum sind sie so wichtig?

In einer Zahnarztpraxis werden täglich viele Menschen behandelt. Ob ein Patient eine ansteckende Krankheit hat oder gesund ist, kann man ihm nicht ansehen. Ein aktueller Anamnesebogen kann darüber Auskunft geben. In einigen Fällen weiß der Patient jedoch selbst nichts von seiner Erkrankung oder er verschweigt diese. Daher ist es notwendig, die Hygienemaßnahmen bei jedem Patienten gleich anzuwenden.

 

Jede zahnmedizinische Behandlung ‒ sei es die Vorsorgeuntersuchung oder ein operativer Eingriff ‒ birgt Infektionsrisiken. Die Mitarbeiter der Zahnarztpraxis sind daher durch sorgfältige Einhaltung der Hygienevorschriften in der Pflicht, Infektionen und Krankheiten vorzubeugen, um somit Patienten und Personal zu schützen. Vorsorge ist wichtiger als Nachsorge.