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· Fachbeitrag · Füllungsmaterialien

KZBV: „Amalgam ist in der GKV das Füllungsmaterial der Wahl“

| Anfang Juni 2017 hat der Bundesrat das Gesetz zum Übereinkommen von Minamata verabschiedet, das Gesundheit und Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen schützen soll. Dies nahm die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zum Anlass, um in einer Presseerklärung nochmals ihre Haltung zum quecksilberhaltigen Füllstoff Amalgam zu erklären. Demnach ist Amalgam in der GKV für Kariesdefekte im Seitenzahnbereich in der Regel das Füllungsmaterial der Wahl. |

 

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, wird so zitiert: „Amalgam ist der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff und wird in den allermeisten Fällen problemlos vertragen. Die Aufnahme von Quecksilber entspricht in etwa der Größenordnung der Quecksilberbelastung durch Nahrung und ist - auch nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen - unbedenklich.“ Nach Zahlen der KZBV nimmt die Zahl neu gelegter Amalgamfüllungen seit Jahren ab - was u. a. mit den gestiegenen ästhetischen Ansprüchen der Patienten nach möglichst zahnfarbener Versorgung zusammenhänge. Etwa 30 Prozent aller vorhandenen Füllungen seien - vorsichtigen Schätzungen zufolge - noch aus Amalgam.

Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 1 | ID 44726118