· Fachbeitrag · Hätten Sie es Gewusst?
Prüfen Sie Ihr Praxiswissen!
| In diesem Beitrag stellen wir Ihnen eine Reihe von Fragen zu den wichtigsten Bereichen der Zahnarztpraxis - diesmal unter anderem zum Arbeitsschutz und zum Notfallmanagement. Versuchen Sie - am besten gemeinsam im Team - die richtigen Antworten zu finden. Die Auflösungen mit erläuternden Hinweisen finden Sie auf der Seite 18 in dieser Ausgabe. |
1. | Welche Aufgaben werden unter anderem der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zugeordnet? | |
a) | Die Vertretung des zahnärztlichen Berufsstands gegenüber Politik, Medien und der breiten Öffentlichkeit auf der Ebene des Bundes | |
b) | Die Wahrung der Rechte der Zahnärzte gegenüber den Krankenkassen | |
c) | Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege | |
d) | Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Zahnärzte und Patienten | |
e) | Die Sicherung angemessener Vergütungen für die Vertragszahnärzte | |
2. | Welche Aufgaben werden unter anderem der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zugeordnet? | |
a) | Die Vereinbarung von Bundesmantelverträgen | |
b) | Die Regelung der länderübergreifenden Durchführung der zahnärztlichen Versorgung und des Zahlungsausgleichs zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder | |
c) | Die Wahrung der Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Gesetzgeber | |
d) | Die Sicherung qualifizierter Arbeitsplätze | |
e) | Das Aushandeln angemessener Tarifverträge | |
3. | Welche Aufgaben übernimmt die Berufsgenossenschaft? | |
a) | Sie übernimmt die Unfallversicherung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. | |
b) | Sie übernimmt die Unfallversicherung für Arbeitnehmer auf dem Weg von oder zur Arbeit. | |
c) | Sie hilft im Falle der Arbeitslosigkeit bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsverhältnis. | |
d) | Sie übernimmt die Unfallversicherung bei Fahrgemeinschaften von oder zur Arbeit. | |
e) | Sie übernimmt generell das Krankengeld für Angestellte. | |
4. | Aus welchen Gründen ist die regelmäßige Erhebung der Anamnese besonders wichtig? | |
a) | Die Erhebung der Anamnese gilt als grundlegende Voraussetzung für die Vorbeugung von Notfällen. | |
b) | Die Anamnese dient der Klärung des Mundgesundheitszustands. | |
c) | Die Anamnese hat keinen besonderen Wert, da die angegebenen Krankheiten nicht im Zusammenhang mit den akuten Beschwerden des Patienten stehen. | |
d) | Auf die regelmäßige Erhebung der Anamnese kann verzichtet werden. | |
e) | Der Zahnarzt hat die Pflicht, das Leben und die Gesundheit seiner Patienten zu schützen und zu erhalten. | |
f) | Mit der Befunderhebung und der sorgfältigen Anamnese wird die richtige Diagnose möglich. | |
5. | Wozu dient das Bonusheft? | |
a) | Werden - bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr - mindestens fünf Jahre in Folge regelmäßige jährliche Kontrolluntersuchungen nachgewiesen, so erhöht sich der Festzuschuss beim Zahnersatz. | |
b) | Nach zehn Jahren regelmäßiger jährlicher Kontrolluntersuchungen ist die zweite und damit höchste Bonus-Stufe erreicht. | |
c) | Nach zehn Jahren regelmäßiger jährlicher Kontrolluntersuchungen erhält der Patient den doppelten Festzuschuss zum Zahnersatz. | |
d) | Seit Einführung des Festzuschuss-Systems im Jahre 2005 hat die Bonusregelung keine Gültigkeit mehr. | |
e) | Die Bonusregelung hat ausschließlich für Härtefall-Patienten Gültigkeit. | |
6. | Welche Aussagen zum Bonusheft sind richtig? | |
a) | In das Bonusheft sollen für alle GKV-Patienten ab dem 18. Lebensjahr jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen eingetragen werden. | |
b) | In das Bonusheft dürfen nur die regelmäßigen Vorsorge-Untersuchungen nach 01 eingetragen werden. | |
c) | In das Bonusheft werden die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen nach 01 und die professionelle Zahnreinigung eingetragen. | |
d) | In das Bonusheft werden nur Prophylaxe-Leistungen eingetragen. | |
e) | Der Zahnarzt händigt jedem GKV-Versicherten ab dem 12. Lebensjahr ein Bonusheft aus. | |
f) | GKV-Patienten zwischen 12 und 18 Jahren erhalten für den halbjährlichen Mundhygienestatus einen Eintrag in das Bonusheft. | |
7. | Was versteht man unter Arbeitsschutz? | |
a) | Darunter versteht man Schutzkleidung bei besonderer Beanspruchung (Arbeiten mit besonderem Verschmutzungsgrad). | |
b) | Es ist der Schutz hochwertiger und besonders kostspieliger Arbeitsgeräte. | |
c) | Unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ versteht man in Deutschland Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. | |
d) | Es handelt sich um die Beurteilung der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Qualifikation für bestimmte Tätigkeiten. | |
8. | Welche Zwischenfälle können im Zusammenhang mit einer Lokal- anästhesie vorkommen? | |
a) | Bissverletzung des Patienten | |
b) | Wehen im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft | |
c) | Anästhesieversagen | |
d) | Gewichtsverlust | |
e) | Haarausfall | |
9. | Welche Aussagen zum Notfallmanagement sind richtig? | |
a) | Der Notfallkoffer sollte an einem zentralen, gut erreichbaren Standort in der Praxis untergebracht sein. | |
b) | Ein Notfalltraining muss jährlich mit dem gesamten Praxisteam absolviert werden. | |
c) | Der Alarmplan sollte gut sichtbar in der Praxis aufgehängt werden. | |
d) | Die Notfallausrüstung und die Notfallmedikamente sollten regelmäßig überprüft und ausgetauscht werden. | |
e) | Die medikamentöse Erstausstattung des Notfallkoffers geht zulasten der KZV. | |