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· Fachbeitrag · Hätten Sie es Gewusst?

Prüfen Sie Ihr Praxiswissen!

| In diesem Beitrag stellen wir Ihnen eine Reihe von Fragen zu den wichtigsten Bereichen der Zahnarztpraxis - diesmal unter anderem zum Arbeitsschutz und zum Notfallmanagement. Versuchen Sie - am besten gemeinsam im Team - die richtigen Antworten zu finden. Die Auflösungen mit erläuternden Hinweisen finden Sie auf der Seite 18 in dieser Ausgabe. |

 

1.
Welche Aufgaben werden unter anderem der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zugeordnet?

a)

Die Vertretung des zahnärztlichen Berufsstands gegenüber Politik, Medien und der breiten Öffentlichkeit auf der Ebene des Bundes

b)

Die Wahrung der Rechte der Zahnärzte gegenüber den Krankenkassen

c)

Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege

d)

Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Zahnärzte und Patienten

e)

Die Sicherung angemessener Vergütungen für die Vertragszahnärzte

2.
Welche Aufgaben werden unter anderem der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zugeordnet?

a)

Die Vereinbarung von Bundesmantelverträgen

b)

Die Regelung der länderübergreifenden Durchführung der zahnärztlichen Versorgung und des Zahlungsausgleichs zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder

c)

Die Wahrung der Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Gesetzgeber

d)

Die Sicherung qualifizierter Arbeitsplätze

e)

Das Aushandeln angemessener Tarifverträge

3.
Welche Aufgaben übernimmt die Berufsgenossenschaft?

a)

Sie übernimmt die Unfallversicherung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

b)

Sie übernimmt die Unfallversicherung für Arbeitnehmer auf dem Weg von oder zur Arbeit.

c)

Sie hilft im Falle der Arbeitslosigkeit bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsverhältnis.

d)

Sie übernimmt die Unfallversicherung bei Fahrgemeinschaften von oder zur Arbeit.

e)

Sie übernimmt generell das Krankengeld für Angestellte.

4.
Aus welchen Gründen ist die regelmäßige Erhebung der Anamnese besonders wichtig?

a)

Die Erhebung der Anamnese gilt als grundlegende Voraussetzung für die Vorbeugung von Notfällen.

b)

Die Anamnese dient der Klärung des Mundgesundheitszustands.

c)

Die Anamnese hat keinen besonderen Wert, da die angegebenen Krankheiten nicht im Zusammenhang mit den akuten Beschwerden des Patienten stehen.

d)

Auf die regelmäßige Erhebung der Anamnese kann verzichtet werden.

e)

Der Zahnarzt hat die Pflicht, das Leben und die Gesundheit seiner Patienten zu schützen und zu erhalten.

f)

Mit der Befunderhebung und der sorgfältigen Anamnese wird die richtige Diagnose möglich.

5.
Wozu dient das Bonusheft?

a)

Werden - bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr - mindestens fünf Jahre in Folge regelmäßige jährliche Kontrolluntersuchungen nachgewiesen, so erhöht sich der Festzuschuss beim Zahnersatz.

b)

Nach zehn Jahren regelmäßiger jährlicher Kontrolluntersuchungen ist die zweite und damit höchste Bonus-Stufe erreicht.

c)

Nach zehn Jahren regelmäßiger jährlicher Kontrolluntersuchungen erhält der Patient den doppelten Festzuschuss zum Zahnersatz.

d)

Seit Einführung des Festzuschuss-Systems im Jahre 2005 hat die Bonusregelung keine Gültigkeit mehr.

e)

Die Bonusregelung hat ausschließlich für Härtefall-Patienten Gültigkeit.

6.
Welche Aussagen zum Bonusheft sind richtig?

a)

In das Bonusheft sollen für alle GKV-Patienten ab dem 18. Lebensjahr jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen eingetragen werden.

b)

In das Bonusheft dürfen nur die regelmäßigen Vorsorge-Untersuchungen nach 01 eingetragen werden.

c)

In das Bonusheft werden die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen nach 01 und die professionelle Zahnreinigung eingetragen.

d)

In das Bonusheft werden nur Prophylaxe-Leistungen eingetragen.

e)

Der Zahnarzt händigt jedem GKV-Versicherten ab dem 12. Lebensjahr ein Bonusheft aus.

f)

GKV-Patienten zwischen 12 und 18 Jahren erhalten für den halbjährlichen Mundhygienestatus einen Eintrag in das Bonusheft.

7.
Was versteht man unter Arbeitsschutz?

a)

Darunter versteht man Schutzkleidung bei besonderer Beanspruchung (Arbeiten mit besonderem Verschmutzungsgrad).

b)

Es ist der Schutz hochwertiger und besonders kostspieliger Arbeitsgeräte.

c)

Unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ versteht man in Deutschland Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit.

d)

Es handelt sich um die Beurteilung der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Qualifikation für bestimmte Tätigkeiten.

8.
Welche Zwischenfälle können im Zusammenhang mit einer Lokal- anästhesie vorkommen?

a)

Bissverletzung des Patienten

b)

Wehen im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft

c)

Anästhesieversagen

d)

Gewichtsverlust

e)

Haarausfall

9.
Welche Aussagen zum Notfallmanagement sind richtig?

a)

Der Notfallkoffer sollte an einem zentralen, gut erreichbaren Standort in der Praxis untergebracht sein.

b)

Ein Notfalltraining muss jährlich mit dem gesamten Praxisteam absolviert werden.

c)

Der Alarmplan sollte gut sichtbar in der Praxis aufgehängt werden.

d)

Die Notfallausrüstung und die Notfallmedikamente sollten regelmäßig überprüft und ausgetauscht werden.

e)

Die medikamentöse Erstausstattung des Notfallkoffers geht zulasten der KZV.

 
Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 16 | ID 42336123